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Schweiz · CHKeine inklusive CH-Verfügbarkeit gefunden.

Mithilfe von Zuschauerhinweisen sollen ungeklärte Verbrechen im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung aufgeklärt werden. Dazu werden den Zuschauern in jeder Sendung drei bis sechs ungelöste Kriminalfälle in Form von etwa zehnminütigen filmischen Rekonstruktionen (Filmfälle) vorgestellt, in denen die polizeilich ermittelten Fakten veranschaulicht werden. Des Weiteren werden Fälle behandelt, bei denen anhand von eingeblendeten Personenfotos, Phantombildern oder Abbildungen markanter Gegenstände nach Verbrechern oder der Identität unbekannter Toter gefahndet wird (Studiofälle). Zuschauerhinweise können per Telefon oder Internet abgegeben werden. Nach Angaben der Redaktion werden im Durchschnitt etwa 40 Prozent der ausgestrahlten Fälle aufgeklärt.
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Mithilfe von Zuschauerhinweisen sollen ungeklärte Verbrechen im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung aufgeklärt werden. Dazu werden den Zuschauern in jeder Sendung drei bis sechs ungelöste Kriminalfälle in Form von etwa zehnminütigen filmischen Rekonstruktionen (Filmfälle) vorgestellt, in denen die polizeilich ermittelten Fakten veranschaulicht werden. Des Weiteren werden Fälle behandelt, bei denen anhand von eingeblendeten Personenfotos, Phantombildern oder Abbildungen markanter Gegenstände nach Verbrechern oder der Identität unbekannter Toter gefahndet wird (Studiofälle). Zuschauerhinweise können per Telefon oder Internet abgegeben werden. Nach Angaben der Redaktion werden im Durchschnitt etwa 40 Prozent der ausgestrahlten Fälle aufgeklärt.












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